Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Gesetzlich versicherte Patienten behandle ich ausschließlich auf Selbstzahlerbasis.
Wenn Sie über eine private Versicherung, über die Beihilfe oder über die Heilfürsorge versichert sind, werden die Kosten je nach Tarif in aller Regel übernommen.
Gesetzlich Versicherten empfehle ich bei der Suche nach einem kassenzugelassenen Therapeuten eine psychotherapeutische Sprechstunde aufzusuchen. Vor der Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie ist immer eine psychotherapeutische Sprechstunde notwendig. Ein Termin erhalten Sie zeitnah und telefonisch unter der 116117.
Falls Sie zum Thema Erstattung Fragen haben, sprechen Sie mich gerne darauf an.
Wenn Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen, können Sie diese als „außergewöhnliche Belastung“ (Gesundheitskosten) in der Steuererklärung geltend machen. Es gibt zudem gute Gründe, eine Psychotherapie selbst zu zahlen. Wenn Sie beispielsweise keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen oder Diagnosen in Ihrer elektronischen Krankenakte vermeiden wollen, welche Ihnen bei Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) zum Nachteil werden können.
Für Selbstzahler:
Abgerechnet wird in Anlehnung nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Aktuell berechne ich 120 Euro pro Therapiestunde.
Eine Stunde Paartherapie (60 min) kostet 150 Euro.
Paartherapie ist grundsätzlich keine Kassenleistung. Die Kosten müssen Sie selbst tragen.
Therapiesitzungen können Sie bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin per Telefon oder E-Mail absagen. Für Termine am Montag muss eine Absage spätestens am Donnerstag der Vorwoche erfolgen. Bei
späteren Absagen oder Nichtinanspruchnahme eines Termins stelle ich das volle Honorar in Rechnung, da meist eine Terminvergabe an andere Patienten nicht mehr möglich ist.